Delegitimierung der Demokratie durch Faschisten und mögliche Gegenstrategien

Wahlbeobachtung für, aber auch gegen die Demokratie

Wahlbeobachtung ist ein legitimes Mittel zur Festigung der Demokratie: Jeder, ungeachtet seines Alters, Geschlechts, seiner Nationalität oder sozialen Stellung, kann sich mit eigenen Augen von der Richtigkeit und damit auch der Rechtmäßigkeit der Wahl überzeugen. Problematisch wird es, wenn das Mittel der Demokratie gegen sie selbst eingesetzt wird.

Denn die faschistisch durchsetzte Gruppierung „Ein Prozent für unser Land“ ruft zur großangelegten Beobachtung der Bundestagswahl durch ihre Anhänger auf. Man sieht sich als Opfer eines von oben gesteuerten „Wahlbetrugs“. Dem zugrunde liegt die bekannte Theorie: Die Mehrheit der Bürger unterstütze eigentlich rechte Parteien und würde unterdrückt, damit „die da oben“ weiterregieren könnten. Anders ausgedrückt: „Einprozent“ stellt mit seiner „Wahlbeobachter“-Kampagne die Demokratie in der BRD in Frage. Letztendlich stellt es natürlich auch eine gewisse Art der Einschüchterung dar, wenn Faschisten eine demokratische Wahl überwachen.

Groß: Michael Schäfer erklärt seinen Zuhörern, wie Wahlbeobachtung funktioniert. Klein: Vor vier Jahren war Schäfer Mitglied der verfassungsfeindlichen NPD, von 2007 bis 2012 Bundesvorsitzender der NPD-Jugendorganisation JN.

Was können wir tun?

Es steht zu befürchten, dass Einprozent, aber auch die AfD kleinste Unregelmäßigkeiten, wie sie bei jeder Wahl auftreten, propagandistisch ausschlachten werden. Erscheint es daher einerseits sinnvoll, diesen Personen die Beobachtung der Wahl zu erschweren, untergräbt man andererseits selbst dieses demokratische Mittel – eine Abwägung, die jeder Mensch für sich selbst treffen muss. Je nach Ergebnis sollen hier Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie mit den Aktivitäten von „Einprozent“ umgegangen werden kann.

Auch Wahlbeobachter müssen sich in einem vorgegebenen Rahmen bewegen. Laut §54 Bundeswahlordnung und §31 Bundeswahlgesetz darf die Wahl nicht gestört werden – wer stört, den kann die Wahlleiter*in aus dem Wahlraum verweisen. Das gilt auch für das von Einprozent geschickte Klientel, das bekanntermaßen gereizt auf gewisse Gesprächsinhalte reagiert. Erfahrungsgemäß fällt deren Beherrschung recht schnell.

Wahlbeobachter dürfen Wähler innerhalb eines bestimmten Bereichs um das Wahllokal nicht ansprechen, weil dies als Beeinflussung interpretiert wird – auch nach der Stimmabgabe! Ähnlich verhält es sich mit dem Zeigen von Bildern und Videos sowie dem Tragen von Kleidung und Ansteckern mit politischem Aufdruck. Fällt so etwas am Einprozent-Klientel auf, kann der zuständige Wahlleiter darauf aufmerksam gemacht werden.

Ähnliches gilt für den Fall, dass das Einprozent-Klientel Wähler fotografiert. Damit wird das Recht am eigenen Bild verletzt. Das Fotografieren von Wahlhelfern stellt wohl eine Grauzone dar.

Schlusswort

Zum Schluss bleibt zu betonen: Mit diesem Text soll keineswegs die Wahlbeobachtung an sich angegriffen werden! Sie stellt ein fähiges Werkzeug zur Überwachung demokratischer Prozesse dar und sollte daher ausgiebig genutzt werden. Ob und inwieweit aber akzeptiert werden muss, wenn sie gegen die Demokratie selbst gerichtet wird, muss jeder Mensch für sich selbst entscheiden.

Wer sich näher informieren möchte, dem sei die verlinkte Seite des CCC Berlin empfohlen.

 

Bilder:

  • Screenshot eines Videos der Facebookseite „Ein Prozent für unser Land“
  • Screenshot eines Beitrags der Facebookseite „NPD-Kreisverband Dresden“